Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Rechtliche Grundlagen des Vertragsverhältnisses ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile b und c. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen wurden. Nebenabreden und Zusagen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

2. Kostenvoranschlag, Angebot und Vertragsabschluss
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Die Erstellung des Kostenvoranschlages verpflichtet uns jedoch nicht zur Annahme eines Auftrages. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen bis 5 % der Auftragssumme ergeben, ist eine gesonderte Verständigung des Kunden nicht erforderlich und können diese ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sollten die Kostenerhöhungen 5 % übersteigen, verständigen wir den Kunden unverzüglich davon. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Geringfügige und dem Kunden zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben uns vorbehalten.
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Angebote werden nur schriftlich gestellt. An diese sind wir zwei Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden. Nimmt der Kunde Änderungen unserer Angebote vor, gilt dies als ein an uns gerichtetes Angebot. An uns gerichtete Angebote bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns.

3. Preise
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und den uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben, sondern nur geschätzte unverbindliche Richtwerte angegeben. Alle von uns vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind zwei Wochen gültig. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Erhöhungen bei den Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeit, Finanzierung etc. ein, so werden die Preise entsprechend erhöht.

4. Zahlung/Zahlungsverzug/Aufrechnung
Falls nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Auftragsannahme, 30% bei Montagebereitschaft des Auftragnehmers, 20% sofort bei Abschluss der vertraglichen Leistungen, unabhängig vom Bestehen geringfügiger Nachbesserungsrechte. Werden die Zahlungen nicht wie vereinbart fristgerecht vom Auftraggeber vorgenommen, werden eventuelle weitere Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung eingestellt. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur bei Zahlungen innerhalb des Zahlungsziels zulässig, wenn sie explizit vorab vertraglich vereinbart wurden. Verspätet erstattete Zahlungen sowie unberechtigte Abzüge, werden nachgefordert, gegebenenfalls kostenpflichtig eingeklagt.

5. Leistungsausführung, Leistungsfristen und Termine
Zur Ausführung der Leistung sind wir frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Die Liefertermine sind keine Fixtermine, sondern ungefähre Termine, um deren Einhaltung wir bemüht sind. Termine, Arbeitsbeginn und Arbeitsdauer werden im Einvernehmen mit dem Kunden rechtzeitig festgelegt. Für Verzögerungen durch Schlechtwetter entstehen keinerlei Haftungs- oder Pönaleansprüche. Wir behalten uns vor, Montagen an Subfirmen weiterzugeben.
Der Kunde hat für die Zeit der Leistungsausführung uns kostenlos die erforderliche Energie und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiten sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Fa. Montage Bau Dilmann.

7. Mängel, Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware beziehungsweise des Werks an den Kunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Verschleißteile haben jedoch nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Die Gewährleistung erfolgt durch Behebung oder durch Austausch des vom Kunden nachgewiesenen Mangels in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, bieten wir dem Kunden eine an gemessene Minderung des Entgelts.
Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht auf Aufhebung des Vertrages. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ausgeschlossen. Stellt der Kunde Geräte oder sonstiges Material bei, sind diese nicht Gegenstand der Gewährleistung. Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen, wenn der Kunde eine gänzliche oder teilweise Selbstmontage durchführt, selbst oder von dritter Hand Veränderungen, Repa-
raturen, Mängelbehebungen oder sonstige Arbeiten an unseren Gewerken durchführt.
Wir haften nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die wir im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen haben. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht. Alle sonstigen Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadenersatzes einschließlich Ersatz für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an einer Person ein oder wir haben grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten.

8. Erfüllungsort, Gerichtstandsvereinbarung, Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. von Aufträgen oder Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens. Zur Entscheidung aller aus einem Vertragsverhältnis mit uns entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht auch ausschließlich örtlich zuständig. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne de KSchG sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 01.05.2022